WIRTSCHAFT |
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SEXAGENARII |
Übersicht
Die hohen Amtsträger ritterlicher Herkunft wurden seit Anbeginn der Kaiserzeit besoldet. Dabei bildeten sich mit der Zeit Gehaltsstufen heraus. Cassius Dio berichtet, dass diese Gehaltsstufen bereits von Augustus eingerichtet worden seien, doch lässt sich diese Aussage nicht belegen. Von Kaiser Claudius wissen wir hingegen, dass zumindest centenarius und ducenarius existierten. Möglich, dass sich das Schema im Zuge seiner Verwaltungsreform herauskristallisierte. Es gab wohl seit Hadrian drei und seit Marc Aurel vier Gehaltsstufen. Die Rangklassen wurden nach der Höhe der Bezahlung benannt. Das massgebliche Kriterium war die jährliche Gehaltssumme in Sesterzen, wobei man sich auf die Nennung der Tausenderstellen begnügte. Im einzelnen sah das wie folgt aus: - sexagenarius
(60.000 Sesterzen pro Jahr) Zum Vergleich: Für das nackte Überleben eines Mehrpersonenhaushaltes in der Hauptstadt reichte in der römischen Kaiserzeit (vor den grossen Inflationen des 3. Jh. n.Chr.) in der Regel 1 Denar (= 4 Sesterzen) pro Tag aus. |
Kaiser Claudius organisierte die
Verwaltung neu und führte die Rangklassen der hohen Verwaltung ein. |
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Quellen: W.Eck "Die Verwaltung des römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit", "Der grosse Pauly" |
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(PL) |