GEOGRAFIE |
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ENTWICKLUNG |
Strassentypen
Rechtlich gesehen gab es im Römischen
Reich drei Typen von Strassen. Die bedeutendsten waren die Staats-
oder Militärstrassen, gefolgt von den Provinzstrassen und den
Privatwegen. Von öffentlichen Strassen im strengen juristischen Sinn
hört man aber erst im 1.Jh.n.Chr. Viae publicae (Staatsstrassen)
Die zweite Bezeichnung lautete viae
militares (Heeresstrassen). Sie wurden zentral von Rom aus
geplant, finanziert und auch gebaut. Ihre Anfänge reichen ebenfalls
in die Zeit des Zwölf-Tafel-Gesetzes zurück, das besagt, dass alle
Anlieger eines Weges ihn zu befestigen hatten, wenn Bau und Unterhalt
nicht einem Einzelnen zuzumuten war. Via publica
bezeichnete bald eine Strasse, die sich über Staatsland erstreckte,
eine bestimmte Breite aufwiesen, von Staat oder Gemeinde gebaut bzw.
unterhalten wurde und von jedermann benutzt werden konnte. Auf diese
Formulierung konnte bei der Eroberung neuer Gebiete Rücksicht
genommen werden. Schon im voraus konnten Trassen geplant und zum
Staatsland erklärt werden. So übergab Q. Opimius in der
Mitte des 2.Jh.v.Chr. das den gallischen Dakioten abgenommene Land den
befreundeten Massalioten, d.h. den Einwohnern rund um Marseille; nicht
jedoch einen Streifen Land, der für den Bau einer Militärstrasse
vorgesehen war. Die bislang gesetzlich
vorgeschriebene Mindestbreite von 8 Fuss (2,37 m) reichte nicht mehr
aus und - abgesehen von Tunneln, Schluchten und ähnlichen
Hindernissen - wurde eine Breite von 13 Fuss (3,85 m) als für zweckmässig
erachtet. Als Bauarbeiter kamen Soldaten
und zur Zwangsarbeit Verurteilte zum Einsatz. Die Armee wurde deshalb
verpflichtet, da sie über gut ausgebildete Militäringenieure und
ausreichend Menschenmaterial verfügte. Zudem waren nicht wenige
Strassen unter militärstrategischen Gesichtspunkten geplant worden.
Der Dienst beim Strassenbau galt als niederer Dienst und war
anstrengend. Es versteht sich von selbst, dass sich viele darum zu drücken
suchten. Die Test- und Eilmärsche der Legionäre fanden vielfach auf
diesen Strassen statt. Wenn grosser Bedarf an
Strassenbauarbeitern bestand, konnte es leicht sein, dass man als
Kleinkrimineller schnell als Zwangsarbeiter bei einer derartigen
Baustelle landete. Entlange der grossen Strassen stiess man bei archäologischen
Ausgrabungen immer wieder auf Gräber, in denen die Toten gleich samt
ihrer Eisenketten verscharrt wurden. Die Bauleistung bei den
Staatsstrassen ging im Grunde genommen sehr zügig voran. Aus
Britannien weiss man, dass für eine Meile zwischen drei und zehn Tage
benötigt wurde. Viae
vicinales (Provinzstrassen) Die Provinzstrassen wurden von
den Provinzen gebaut und erhalten. Zudem wurden Städte verpflichtet
eine Verbindung zu Umlandgemeinden herzustellen. Staatliche
Bauarbeiter standen hierbei in den seltensten Fällen zur Verfügung.
Meistens griff man auf Sklaven der Gutsherren oder wiederum
Zwangsarbeiter zurück. Da die Erhaltung der Strassen
alleine den Gemeinden oblag, regte sich oft Widerstand in den Städten.
Dabei ging es nicht nur um Ausbesserungsarbeiten, sondern auch um den
Unterhalt der Poststationen des Kurierdienstes. In einigen Städten
wurden junge Männer verpflichtet zwei Jahre lang im Dienste der
Kommunen den Strassenerhalt zu besorgen. Viae
privatae (Privatstrassen) Alle sonstigen Strassen galten als Privatstrassen. Sie befanden sich nicht nur auf einzelnen Grundstücken, sondern konnten auch Gutshöfe oder ganze Ortschaften miteinander verbinden. Sie wurden von den Sklaven der Gutsherren angelegt und den Landbesitzern oblag auch der Unterhalt. |
Decumanus maximus in Timgad. Im
Hintergrund ein Triumphbogen zu Ehren Trajans. |
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(PL) |